Stornoversicherung über die Europäische Reiseversicherung
... für den Fall, dass Sie sich gerne versichern wollen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss Ihrer Reiseversicherung über unsere Website zu machen.
Stornoversicherung über die Europäische Reiseversicherung
...weil immer etwas passieren kann.
Um Ihnen Ärger und Stornierungskosten in diesen besonderen Zeiten von COVID-19 zu ersparen, empfehlen wir Ihnen die Hotelstorno Plus oder Premium Versicherung der Europäischen Reiseversicherung - für Ihren besten Schutz und Ihre Sicherheit im Österreichurlaub.
- inkl. Hubschrauberbergungskosten und Unfallleistungspaket*. (* nur Hotelstorno Premium)
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss Ihrer Reiseversicherung über unsere Website zu machen. Bei der Europäischen Reiseversicherung kann die Versicherung auch noch nach Buchung abgeschlossen werden, In diesem Fall ist diese ab Tag 10 nach Abschluss gültig. (Also spätestens 11 Tage vor Anreise abschließen)
NEU: Trotz Pandemiestatus besteht bei der Europäischen Reiseversicherung ab 29.5.2020 Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid-19! Details zu diesem Entgegenkommen finden Sie hier.
...weil immer etwas passieren kann.
Um Ihnen Ärger und Stornierungskosten in diesen besonderen Zeiten von COVID-19 zu ersparen, empfehlen wir Ihnen die Hotelstorno Plus oder Premium Versicherung der Europäischen Reiseversicherung - für Ihren besten Schutz und Ihre Sicherheit im Österreichurlaub.
- inkl. Hubschrauberbergungskosten und Unfallleistungspaket*. (* nur Hotelstorno Premium)
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss Ihrer Reiseversicherung über unsere Website zu machen. Bei der Europäischen Reiseversicherung kann die Versicherung auch noch nach Buchung abgeschlossen werden, In diesem Fall ist diese ab Tag 10 nach Abschluss gültig. (Also spätestens 11 Tage vor Anreise abschließen)
NEU: Trotz Pandemiestatus besteht bei der Europäischen Reiseversicherung ab 29.5.2020 Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid-19! Details zu diesem Entgegenkommen finden Sie hier.
- weil erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
- weil er/sie an COVID-19 Symptomen erkrankt ist.
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt ist und eine dringende Anweisenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt ist und Sie sich als Gast deshalb in Quarantäne begeben müssen.